Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, neue Regeln für den Einsatz algorithmischer Managementsysteme am Arbeitsplatz festzulegen. Der Bericht zur Gesetzesinitiative wurde mit 451 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 153 Enthaltungen angenommen.

In dem Bericht wird betont, dass algorithmische Managementsysteme unter menschlicher Aufsicht arbeiten müssen. Vorgeschlagen wird, dass Beschäftigte das Recht haben, Informationen über von Algorithmen getroffene Entscheidungen zu erhalten und gegebenenfalls eine Überprüfung zu verlangen. Entscheidungen über Einstellung, Entlassung, Vertragsverlängerungen, Gehaltsänderungen und disziplinarische Maßnahmen sollen ausschließlich von Menschen getroffen werden.

Darüber hinaus sieht der Bericht ein Verbot der Verarbeitung von Daten über den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand der Beschäftigten, ihre private Kommunikation, Standortdaten außerhalb der Arbeitszeit sowie Gewerkschaftsaktivitäten vor, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Der EP-Berichterstatter Andrzej Buła erklärte, dass die Regelung sowohl Arbeitgeber als auch 200 Millionen Arbeitnehmer in der EU betreffe, und unterstrich die Bedeutung eines menschenzentrierten Ansatzes.

Nach der Annahme des Berichts zur Gesetzesinitiative wurde mitgeteilt, dass die Europäische Kommission innerhalb von drei Monaten auf die Forderung des Parlaments reagieren oder ihre Gründe darlegen werde.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz im Rahmen der bestehenden EU-Gesetzgebung durch den AI Act, die DSGVO und die Richtlinie über Plattformarbeit geregelt ist.

Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency

 

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