Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Das palästinensische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auslandsangelegenheiten hat die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, der Niederlande, Kanadas und Norwegens zum israelischen Siedlungsplan im Gebiet „E1“ im besetzten Westjordanland begrüßt.

Das Ministerium forderte, die Haltung der internationalen Gemeinschaft in konkrete und wirksame Schritte umzusetzen.

In einer Erklärung teilte das palästinensische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auslandsangelegenheiten mit, dass es die gemeinsame Haltung der sieben Länder gegen die Ausschreibung von Bauaufträgen durch die israelischen Besatzungsbehörden im Rahmen des E1-Siedlungsplans begrüße.

Das Ministerium würdigte die klare Haltung der betreffenden Länder gegenüber illegalen Siedlungen und wies darauf hin, dass der E1-Plan das besetzte Westjordanland teile und dessen geografische und territoriale Verbindung schwäche. In der Erklärung wurde betont, dass dies die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung unmittelbar gefährde.

Das palästinensische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auslandsangelegenheiten erklärte, die gemeinsame Haltung der sieben Länder stehe eindeutig im Einklang mit den Gesetzen, Prinzipien und Werten, auf denen diese Staaten beruhen, sowie mit ihren rechtlichen und moralischen Verpflichtungen innerhalb des internationalen Rechtssystems.

Das Ministerium erklärte, diese Haltung spiegele ein klares Bewusstsein für die Gefahr wider, die von israelischen Siedlungen ausgehe. In der Erklärung wurde argumentiert, dass die Siedlungen darauf abzielten, neue Fakten vor Ort zu schaffen, und dass Siedlergewalt als Mittel eingesetzt werde, um Siedlungsprojekte zu ergänzen, die international nicht anerkannt und nicht als legitim betrachtet würden.

Die palästinensische Seite erklärte, dass Siedlungsprojekte nach internationalem Konsens und legitimen internationalen Beschlüssen Verstöße und Straftaten darstellten.

Das Ministerium betonte, dass die gemeinsame Haltung der sieben Länder zum E1-Plan nicht auf diese Staaten beschränkt bleiben dürfe, sondern zu einer gemeinsamen Position der gesamten internationalen Gemeinschaft werden und durch praktische, wirksame Schritte unterstützt werden müsse.

In der Erklärung hieß es, israelische Siedlungen gehörten zu den größten Hindernissen für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes und die Errichtung eines unabhängigen palästinensischen Staates auf Grundlage der Grenzen vom 4. Juni 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt.

Der Staat Palästina rief alle Länder dazu auf, sich der gemeinsamen Haltung der sieben Staaten anzuschließen, und erklärte, es müsse darauf hingearbeitet werden, Israel zur Einstellung sämtlicher Siedlungsaktivitäten, zur Aufgabe des E1-Plans und zur Beendigung anderer Projekte kolonialen Charakters zu zwingen.

Das palästinensische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auslandsangelegenheiten begrüßte zudem den Aufruf der sieben Länder an Unternehmen, sich nicht an Ausschreibungen für den Siedlungsbau zu beteiligen.

Das Ministerium betonte, dass alle Unternehmen und Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nachkommen und jede direkte oder indirekte Unterstützung von Siedlungen unterlassen müssten.

Unter Bezugnahme auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs wurde in der Erklärung hervorgehoben, dass keinerlei Hilfe oder Unterstützung geleistet werden dürfe, die zur Aufrechterhaltung oder Fortsetzung der aus der Besatzungspolitik entstandenen rechtswidrigen Situation beitrage.

Das palästinensische Ministerium rief die internationale Gemeinschaft außerdem zur vollständigen Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu israelischen Siedlungen auf.

Besondere Aufmerksamkeit galt in der Erklärung der Resolution 2334 des Sicherheitsrats; zudem müsse auch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs beachtet werden.

Das Ministerium erklärte, diese rechtlichen Bezugspunkte dürften nicht lediglich in Erklärungen verbleiben, sondern müssten in konkrete Schritte umgesetzt werden, um Straflosigkeit zu beenden und sicherzustellen, dass Siedlungen weder als vollendete Tatsache noch als legitime wirtschaftliche Tätigkeit akzeptiert würden.

Der Staat Palästina bekräftigte seine Zustimmung zur gemeinsamen Haltung der sieben Länder gegen den E1-Siedlungsplan und forderte, diesen Ansatz international weiter auszuweiten und zu stärken.

In der Erklärung wurde außerdem zur Verhängung von Sanktionen und zu verschiedenen Maßnahmen gegen das koloniale Siedlungssystem aufgerufen.

Das palästinensische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Auslandsangelegenheiten betonte, dass die Beendigung der Besatzung, die Einstellung der Siedlungsaktivitäten und die Achtung des Völkerrechts grundlegende Voraussetzungen für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung sowie für einen gerechten und dauerhaften Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region seien.

Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency

 

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