Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Der Entzug der schwedischen Staatsbürgerschaft ist derzeit nicht möglich. Die Regierung möchte jedoch, dass dies bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich wird. Die Polizei schätzt, dass etwa 1.400 Doppelstaatsbürger in Banden aktiv sind.

Dies soll möglich sein, wenn eine Person die Staatsbürgerschaft durch Betrug oder Drohungen erlangt hat und wegen Straftaten verurteilt wurde, die die „vitalen Interessen“ Schwedens ernsthaft schädigen.

Beispiele umfassen bewaffnete Angriffe und Bombenanschläge sowie andere schwere Gewalttaten, die „die Fähigkeit der Gesellschaft bedrohen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten“ in städtischen Gebieten.

Der Gesetzentwurf enthält auch Vorschläge zur Einschränkung der Organisationsfreiheit krimineller Gruppen. Ziel ist es, die Beteiligung an kriminellen Banden unter Strafe zu stellen. Laut Justizminister Gunnar Strömmer könnte dies auch extremistische Organisationen betreffen, wie etwa rechtsextreme Clubs, die Gewalt fördern.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen des Verfassungsausschusses, die im Januar 2025 vorgelegt wurden. Damals unterstützten alle Parteien außer der Linkspartei und den Grünen die Möglichkeit, Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, die Betrug begangen, mit Betrug gedroht oder Straftaten begangen hatten, die die nationale Sicherheit ernsthaft gefährden.

Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency

 

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