Neue EU-Verordnung stellt höhere Anforderungen an die Akkulaufzeit von Handys
Brüssel, 20. Juni (Hibya) – Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zu Smartphones und Tablets verabschiedet, die beide am 20. Juni in Kraft treten.
Die Verordnung der EU-Kommission gilt ab dem 20. Juni 2025 für Smartphones, klassische Handys, schnurlose Telefone und Tablets, die auf den EU-Markt gebracht werden.
Demnach müssen Akkus von Smartphones und Tablets mindestens 800 Ladezyklen überstehen und dabei mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
Hersteller müssen sieben Jahre nach dem Verkauf des Geräts Ersatzteile für den Service bereitstellen. Die Lieferung soll innerhalb von fünf bis zehn Werktagen erfolgen.
Mindestens fünf Jahre lang nach dem Verkauf müssen die Hersteller zudem Betriebssystem-Updates bereitstellen.
Künftig sollen neue Produkte ein Energieetikett erhalten, das wie bei Haushaltsgeräten die Energieeffizienzklasse angibt.
Außerdem wird eine sogenannte Reparaturbewertung angezeigt, die angibt, wie lange der Akku hält und wie leicht das Gerät zu reparieren ist.
Das Kennzeichnungssystem gilt für Smartphones und Tablets bis zu 17,4 Zoll sowie für schnurlose Festnetztelefone.
Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency