Albaniens Verfassungsgericht kippt Entscheidung zur Amtsenthebung von Veliaj
Stockholm, 4. November (Hibya) – Das Verfassungsgericht Albaniens entschied am Montag zugunsten des Tiranaer Bürgermeisters Erion Veliaj und hob sowohl den Beschluss des Ministerrats zu seiner Absetzung als auch das Präsidialdekret über Neuwahlen in der Hauptstadt auf.
Veliaj, der wegen Korruptionsvorwürfen in Gewahrsam sitzt, verurteilte den Regierungsbeschluss zu seiner Absetzung und das Präsidialdekret zur Wiederholung der Kommunalwahlen in Tirana und bezeichnete dies als „verfassungswidrige Maßnahme“.
Er verglich seinen Fall mit dem des Bürgermeisters von Tropoja im Norden Albaniens, der trotz Hausarrests im Zuge von Korruptionsermittlungen weiterhin im Amt ist.
Die juristische Debatte drehte sich um die vom Staat angeführten Gründe für seine Absetzung und darum, ob das Verfahren gesetzeskonform war.
Die Absetzung Veliajs war Anfang September vom Premierminister Edi Rama vorgeschlagen worden, als dieser nach einem beispiellosen vierten Mandat sein neues Kabinett vorstellte.
Wenige Tage später stimmte der Stadtrat von Tirana für seine Absetzung mit der Begründung, er sei seit mehr als drei Monaten nicht zur Arbeit erschienen. Das albanische Recht erlaubt die Abberufung eines Bürgermeisters in drei Fällen: Verstoß gegen Verfassung oder Gesetze, rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Fernbleiben von der Arbeit über mehr als drei aufeinanderfolgende Monate.
Seit seiner Festnahme im Februar befindet sich Veliaj in Haft und kann seine Aufgaben nicht wahrnehmen. Ihm werden Korruption, Geldwäsche und Verschleierung von Vermögenswerten zur Last gelegt.
Veliaj weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet seine Festnahme als ungerecht. In einem Schreiben an den Stadtrat erklärte er, er habe an der Sitzung zur Absetzung teilnehmen wollen, sein Antrag sei jedoch abgelehnt worden; zudem sei er über das Verfahren nicht offiziell informiert worden.
Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency