Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Außenminister Radman erklärte, dass Kroatien als dritte Partei am Verfahren „Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilgenommen habe.

Er erklärte, dass der Fall erhebliche Auswirkungen auf die verfassungsmäßige Ordnung Bosnien-Herzegowinas und auf die Stellung der Kroaten als eines der drei konstitutiven Völker habe.

Der Minister erläuterte dem Gericht die Mechanismen des Dayton-Friedensabkommens und hob die Bedeutung der Wahrung der Gleichheit der Kroaten hervor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage des Beschwerdeführers ab und bestätigte, dass das durch Dayton geschaffene Machtteilungssystem im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.

Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency

 

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